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BAG Urteil v. - 6 AZR 200/23

Gesetze: § 6 Abs 1 S 1 TVöD-V, § 7 Abs 7 TVöD-V, § 9 Abs 1 S 3 TVöD-V, § 9 Abs 2 TVöD-V

Bereitschaftszeiten (Schul-)Hausmeister - "nicht unerheblicher Umfang" - Darlegungs- und Beweislast

Tatbestand

Die Parteien streiten vor dem Hintergrund der Frage, ob und in welchem Umfang Anwesenheitszeiten des seit 1993 als Schulhausmeister bei der beklagten Stadt tätigen Klägers nur anteilig als Arbeitszeit zu werten sind, weil es sich um Bereitschaftszeiten handelt, um Differenzvergütungsansprüche für die Monate Februar bis Juli 2021.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:040724.U.6AZR200.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2163 Nr. 38
RAAAJ-74368

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