Umsatzsteuerschuldner bei Bauleistungen: Ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger bei eingetretener Festsetzungsverjährung
Leitsatz
Die durch das , BFHE 243, 20) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass es - etwa wegen eingetretener Festsetzungsverjährung - nicht mehr zu einer Steuerfestsetzung kommen wird und der Bauunternehmer daher keine Umsatzsteuer mehr an den Fiskus abführen muss.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:250724UVIIZR84.21.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2024 S. 1511 Nr. 12 DB 2024 S. 2351 Nr. 38 NJW 2024 S. 3379 Nr. 46 NJW 2024 S. 3382 Nr. 46 UR 2024 S. 794 Nr. 21 UStB 2024 S. 313 Nr. 10 UStB 2024 S. 314 Nr. 10 HAAAJ-74422