Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 164/23

Gesetze: Art 32 Abs 1 EGV 1272/2008, Art 35 Abs 2 UAbs 1 Halbs 1 EGV 1272/2008, § 3 UWG, § 5a Abs 2 S 1 UWG vom , § 5a Abs 4 UWG vom , § 5a Abs 1 UWG vom , § 5b Abs 4 UWG vom

Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische: Anordnung der Kennzeichnungselemente auf dem Kennzeichnungsetikett; Begriff der breiten Öffentlichkeit in der CLP-Verordnung - nikotinhaltige Liquids

Leitsatz

nikotinhaltige Liquids

1. Nach dem Gebot des Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), die Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise auf dem Kennzeichnungsetikett zusammen anzuordnen, muss zwischen diesen einzelnen Kennzeichnungselementen ein Kennzeichnungszusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass sie in einem unmittelbaren visuellen Zusammenhang stehen.

2. Der in der CLP-Verordnung verwendete Begriff der breiten Öffentlichkeit ist nicht im Sinn von "jedermann", sondern in Abgrenzung von den Fachkreisen zu verstehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:110724UIZR164.23.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-74459

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank