Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Presseunternehmens: Übersendung eines presserechtlichen Informationsschreibens
Leitsatz
Die Übersendung eines presserechtlichen Informationsschreibens an ein Presseunternehmen stellt grundsätzlich nur dann einen unmittelbaren Eingriff in dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn es zuvor durch ein sogenanntes Opt-Out zu verstehen gegeben hat, dass es die Zusendung solcher Schreiben nicht wünscht (Weiterführung Senatsurteil vom - VI ZR 506/17, AfP 2019, 40).
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:250624UVIZR64.23.0
Fundstelle(n): DB 2024 S. 2493 Nr. 40 NJW 2024 S. 3586 Nr. 49 NJW 2024 S. 3590 Nr. 49 HAAAJ-74487