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BSG Urteil v. - B 5 R 8/22 R

Gesetze: § 51 Abs 2 SGB 1, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 50 Abs 3 S 1 SGB 10, § 38 InsO, § 87 InsO, § 286 InsO, §§ 286ff InsO, § 294 Abs 1 InsO

Aufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Rückforderung von für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung zu Unrecht erbrachten Leistungen - Verschweigen von Hinzuverdienst - Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Feststellung einer Überzahlung und der Festsetzung einer Erstattungsforderung in der Wohlverhaltensphase zur Erlangung der Restschuldbefreiung

Leitsatz

1. Die Forderung der Erstattung einer überzahlten Rentenleistung ist eine Insolvenzforderung, wenn bereits bei Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens die Tatbestandsvoraussetzungen für die Aufhebung der Rentenbewilligung vorlagen.

2. In der sich an das Insolvenzverfahren anschließenden Wohlverhaltensphase ist neben der Feststellung der Überzahlung auch das Zahlungsgebot mittels Verwaltungsakts zulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:180424UB5R822R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-74501

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