Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH
Leitsatz
1. NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Rechtsprechungsdivergenz liegt nur vor, wenn die Rechtsfrage, über die die Gerichte divergierend entschieden haben, für beide Urteile entscheidungserheblich gewesen ist.
2. NV: Die Abweichung des angefochtenen Urteils von einem finanzgerichtlichen Urteil, das inzwischen vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgehoben worden ist, ermöglicht nicht die Zulassung der Revision aufgrund Rechtsprechungsdivergenz.
3. NV: Zur Darlegung des Verfahrensmangels der fehlenden Urteilsbegründung.
4. NV: Der BFH ist im zweiten Rechtsgang (hier: Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde) an die Auffassung gebunden, die er in der den ersten Rechtsgang abschließenden Zurückverweisungsentscheidung vertreten hat (Grundsatz der Selbstbindung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.280624.IB75.22.0
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2070 Nr. 37 BFH/NV 2024 S. 1353 Nr. 11 NJW 2024 S. 10 Nr. 41 MAAAJ-74510