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BFH Beschluss v. - I B 75/22

Gesetze: FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 119 Nr. 6

Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund - Fehlen der Entscheidungsgründe - Selbstbindung des BFH

Leitsatz

1. NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Rechtsprechungsdivergenz liegt nur vor, wenn die Rechtsfrage, über die die Gerichte divergierend entschieden haben, für beide Urteile entscheidungserheblich gewesen ist.

2. NV: Die Abweichung des angefochtenen Urteils von einem finanzgerichtlichen Urteil, das inzwischen vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgehoben worden ist, ermöglicht nicht die Zulassung der Revision aufgrund Rechtsprechungsdivergenz.

3. NV: Zur Darlegung des Verfahrensmangels der fehlenden Urteilsbegründung.

4. NV: Der BFH ist im zweiten Rechtsgang (hier: Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde) an die Auffassung gebunden, die er in der den ersten Rechtsgang abschließenden Zurückverweisungsentscheidung vertreten hat (Grundsatz der Selbstbindung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.280624.IB75.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2070 Nr. 37
BFH/NV 2024 S. 1353 Nr. 11
NJW 2024 S. 10 Nr. 41
MAAAJ-74510

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