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BGH Beschluss v. - XII ZR 63/23

Gesetze: § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 17a Abs 6 GVG

Abgrenzung einer sonstigen Familiensache von einer allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit

Leitsatz

Zur Abgrenzung einer sonstigen Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG von einer allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:060324BXIIZR63.23.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-74630

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