Online-Nachricht - Freitag, 06.09.2024

Körperschaftsteuer | Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen (BMF)

Das BMF hat zur Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen Stellung genommen ().

Hintergrund: Im Urteil vom - VIII R 20/20, BStBl II 2024 S. xxx, hat der BFH entschieden, dass ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung einer GmbH, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen ist (ausführlich hierzu Bosse, sowie Ott, ).

Der BFH widerspricht damit ausdrücklich der Aussage im BStBl I 2014 S. 63, wonach die steuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung einer GmbH voraussetzt, dass entweder im Gesellschaftsvertrag gem. § 29 Absatz 3 Satz 2 GmbHG ein anderer Maßstab der Verteilung als das Verhältnis der Geschäftsanteile im Gesellschaftsvertrag festgesetzt wurde oder die Satzung eine Klausel enthält, nach der alljährlich mit Zustimmung der beeinträchtigten Gesellschafter oder einstimmig über eine von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung beschlossen werden kann.

In dem nun veröffentlichten Schreiben geht das BMF auf die Fallkonstellationen ein, in denen inkongruente Gewinnausschüttungen bei deiner GmbH und einer AG anzuerkennen sind.

Hinweis:

Das Schreiben, welches auf der Homepage des BMF veröffentlicht ist, ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Quelle: (il)

Fundstelle(n):
YAAAJ-74652