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FG München Urteil v. - 12 K 861/19

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4, AO § 42

Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz

1. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.

2. Eine Korrektur der von den Parteien getroffenen Aufteilung des Anschaffungspreises auf Grund und Boden und Gebäude ist lediglich geboten, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint.

3. Eine Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten AfA-Bemessungsgrundlage und der von einem Sachverständigengutachten ermittelten AfA-Bemessungsgrundlage von weniger als 10 % ist unbeachtlich.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 12
DStRE 2025 S. 453 Nr. 8
VAAAJ-74747

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