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BGH Beschluss v. - StB 54/24

Gesetze: § 20 Abs 2 S 1 GVG, § 20 Abs 2 S 2 GVG, § 99 Abs 1 Nr 1 StGB

Geheimdienstliche Agententätigkeit: Geltung der allgemeinen Funktionsträgerimmunität bei Spionage und geheimdienstlichen Gewaltakten

Leitsatz

Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei Spionage und geheimdienstlichen Gewaltakten nicht; § 20 Abs. 2 Satz 2 GVG steht dem nicht entgegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:270824BSTB54.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 39
NJW 2024 S. 3003 Nr. 41
NJW 2024 S. 3006 Nr. 41
NAAAJ-74767

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