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BGH Urteil v. - VIa ZR 277/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte zu 2 (künftig: Beklagte) wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im November 2017 von der Beklagten zu 1 einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Audi A7 Sportback 3.0 TDI. In das Fahrzeug ist ein Dieselmotor mit der Bezeichnung EA 897 eingebaut (Schadstoffklasse Euro 6 plus). Am 17. September 2019 - vor Einreichung der Klage - verkaufte der Kläger das Fahrzeug nach einem Motorschaden zu einem Preis von 12.000 €.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:070824UVIAZR277.22.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-74771

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