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BFH Urteil v. - XI R 30/96 BStBl 1999 II S. 478

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 5

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO tritt nur in dem Umfang ein, in dem sich die Ergebnisse der Ermittlungen der Steuerfahndung auf die festzusetzende Steuer auswirken

Leitsatz

Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO 1977 umfaßt - anders als im Fall des § 171 Abs. 4 AO 1977 - nicht den gesamten Steueranspruch; vielmehr tritt die Hemmung nur in dem Umfang ein, in dem sich die Ergebnisse der Ermittlungen auf die festzusetzende Steuer auswirken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 478
SAAAA-96535

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