Krankenversicherung - Versorgung mit einer Apherese-Behandlung - eigenständige und umfassende Prüfung der Indikation durch die Krankenkasse - Beauftragung des Medizinischen Dienstes - keine rechtliche oder tatsächliche Bindungswirkung des Votums der Apherese-Kommission
Leitsatz
1. Eine Krankenkasse hat die Indikation für eine Apherese-Behandlung eigenständig und umfassend zu prüfen und kann hierfür den Medizinischen Dienst beauftragen.
2. Einem Votum der Apherese-Kommission kommt keine tatsächliche oder rechtliche Bindungswirkung gegenüber der Krankenkasse zu.