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BAG Urteil v. - 5 AZR 249/23

Einrichtungsbezogener Impfnachweis - unbezahlte Freistellung

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs für die Zeit vom 16. März bis zum 31. Mai 2022. Hintergrund sind die Regelungen zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis nach § 20a IfSG in den - soweit vorliegend erheblich - im Wesentlichen gleichlautenden Fassungen vom 10. Dezember 2021 und 18. März 2022 (iF IfSG aF).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:190624.U.5AZR249.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 3740 Nr. 51
BAAAJ-74826

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