Steuerfreiheit der "Zulage-Ost" nur für den
öffentlichen Dienst verfassungswidrig
Leitsatz
1. Zahlt ein Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer eine Stellenzulage, die einen Anreiz für die Übernahme
einer bestimmten Tätigkeit bietet, so unterliegen nach dem Grundsatz der
Besteuerungsgleichheit auch diese Erwerbseinnahmen der Regelbesteuerung, die
das
Einkommensteuergesetz jeweils bestimmt.
2.
§ 3 Nr. 12 Satz 1
EStG verstößt in seiner Anwendung auf Zulagen
für Besoldungsempfänger des Bundes wegen ihrer dienstlichen
Tätigkeit bei einer Dienststelle in dem in
Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
gegen
Art. 3 Abs. 1 GG, weil
der Aufwandstatbestand in
§ 3 Nr. 12 Satz 1
EStG nicht nur erwerbsdienliche, als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben berücksichtigungsfähige Ausgaben, sondern auch Amts-
und Stellenzulagen umfaßt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 502 LAAAA-96546