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BVerfG Urteil v. - 2 BvL 10/95 BStBl 1999 II S. 502

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1EStG § 3 Nr. 12 Satz 1BBesG § 17EVtr Art. 3

Steuerfreiheit der "Zulage-Ost" nur für den öffentlichen Dienst verfassungswidrig

Leitsatz

1. Zahlt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Stellenzulage, die einen Anreiz für die Übernahme einer bestimmten Tätigkeit bietet, so unterliegen nach dem Grundsatz der Besteuerungsgleichheit auch diese Erwerbseinnahmen der Regelbesteuerung, die das Einkommensteuergesetz jeweils bestimmt.

2. § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG verstößt in seiner Anwendung auf Zulagen für Besoldungsempfänger des Bundes wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit bei einer Dienststelle in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil der Aufwandstatbestand in § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht nur erwerbsdienliche, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigungsfähige Ausgaben, sondern auch Amts- und Stellenzulagen umfaßt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 502
LAAAA-96546

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