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BFH Beschluss v. - I B 52/22

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1 Satz 1

Unerreichbarkeit eines Auslandszeugen

Leitsatz

NV: Behauptet derjenige Beteiligte, der nach Auffassung des Gerichts einen im Ausland ansässigen Zeugen zu stellen hat, dessen Unerreichbarkeit, hat das Gericht den daran von der Gegenseite geäußerten substantiierten Zweifeln nachzugehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.050624.IB52.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2134 Nr. 38
BFH/NV 2024 S. 1351 Nr. 11
IStR 2024 S. 783 Nr. 19
MAAAJ-74951

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