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BFH Urteil v. - IV R 52/96 BStBl 1999 II S. 547

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 15

Zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen

Leitsatz

Die Besitzgesellschaft ist nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluß der ausschüttenden Betriebsgesellschaft nach dem der Besitzgesellschaft festgestellt worden ist.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 547
TAAAA-96565

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