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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 2/22

Im Berufungsverfahren streitig ist insbesondere, ob dem Kläger und Berufungskläger (Kläger) in der Zeit vom 1.1. bis 30.6.2021 aufgrund coronabedingter Mehrbedarfe höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zustehen.

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Fundstelle(n):
CAAAJ-75264

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