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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 461/15

Die Kläger begehrt die Anerkennung seiner Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) i.V.m. Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) (im Folgenden: BK 2108).

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Fundstelle(n):
RAAAJ-75272

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