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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 122/23

Im Berufungsverfahren streitig ist die abschließende Entscheidung des Beklagten und Berufungsbeklagten (Beklagter) nach § 41a SGB II, dass ein Anspruch des Klägers und Berufungsklägers (Kläger) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 1.7. bis 30.11.2019 nicht besteht.

Fundstelle(n):
BAAAJ-75273

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