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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 R 52/21

Der Kläger begehrt eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung günstigerer Qualifikationsgruppen nach der Anlage 13 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) für in der ehemaligen S. zurückgelegte Beschäftigungszeiten sowie einer Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung.

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Fundstelle(n):
UAAAJ-75284

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