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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 AS 628/22

Gesetze: SGB II § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Anspruch auf eine Wohnungserstausstattung liegt nur vor, wenn ein Bedarf für die Ausstattung einer Wohnung besteht, der nicht bereits durch vorhandene Möbel und andere Einrichtungsgegenstände gedeckt ist.

2. Werden dem Kläger Einrichtungsgegenstände ohne eine ernsthafte Rückgabeverpflichtung auf unbestimmte Zeit zur Nutzung überlassen, liegt insoweit kein ungedeckter Bedarf vor.

Fundstelle(n):
XAAAJ-75296

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