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BGH Urteil v. - VIa ZR 818/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im April 2014 von einem Händler einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten BMW X3 xDrive20d, der mit einem Motor der Baureihe N47 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:310724UVIAZR818.22.0

Fundstelle(n):
PAAAJ-75358

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