Gesetze: InvZulG 1991 § 1 Abs. 1 und 2InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 1
Die Gewährung einer Investitionszulage für eine vercharterte Segelyacht scheidet in der Regel mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet aus
Leitsatz
Die bloße Vercharterung einer einzelnen, in einem üblichen Yachthafen stationierten Segelyacht mit Hilfe eines gewerblichen Vermittlungsunternehmens, das weitere Segelyachten anderer Eigner vermittelt und zusätzliche, eigene Leistungen anbietet, geht noch nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus. Die Gewährung einer Investitionszulage zu den Anschaffungskosten der Segelyacht scheidet deshalb mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet aus.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 619 YAAAA-96598