Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VIII B 40/23

Gesetze: GVG § 178; GVG § 182; FGO § 52 Abs. 1; FGO § 55 Abs. 2

Protokollierung bei Ordnungsgeldbeschluss

Leitsatz

NV: Verhängt das Finanzgericht ein Ordnungsgeld wegen Ungebühr gegen den Kläger, hat es das Geschehen, das als Ungebühr betrachtet wird, zu protokollieren. Es ist eine wertungsfreie, möglichst genaue Schilderung des Vorgangs erforderlich. Aus dem Sitzungsprotokoll muss im Einzelnen genau hervorgehen, auf Grund welcher Tatsachen und Umstände das Gericht das Ordnungsmittel verhängt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.270824.VIIIB40.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 362 Nr. 12
AO-StB 2024 S. 363 Nr. 12
BFH/NV 2024 S. 1360 Nr. 11
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 38
HFR 2025 S. 162 Nr. 2
NJW 2024 S. 10 Nr. 43
VAAAJ-75518

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank