Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten
Leitsatz
1. Ein früheres Vereinsvorstandsmitglied kann nach seinem Ausscheiden aus dem Amt gegen das Registergericht einen Anspruch auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten aus den im automatisierten Verfahren zum unbeschränkten Abruf aus dem Vereinsregister im Internet bereitgestellten Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO haben.
2. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, deren Gewichtung maßgeblich von dem seit dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verstrichenen Zeitraum bestimmt wird.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2242 Nr. 40 DB 2024 S. 2485 Nr. 40 DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 39 NJW 2024 S. 9 Nr. 41 NJW 2025 S. 351 Nr. 6 WM 2024 S. 1808 Nr. 39 ZIP 2024 S. 2272 Nr. 39 ZIP 2024 S. 2636 Nr. 45 ZIP 2024 S. 2636 Nr. 45 LAAAJ-75556