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FG Münster Urteil v. - 13 K 1857/22 F

Gesetze: EStG § 34a Abs. 7 Satz 2, EStG

Einbringung: Mitunternehmeranteil

Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

Auch die Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils führt zum Übergang des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 7 Satz 2 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2023 anzuwendenden Fassung.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 8
DStRE 2025 S. 389 Nr. 7
ZAAAJ-75735

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