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FG Münster Urteil v. - 4 K 342/21 E

Gesetze: EStG § 33; EStG § 32 Abs. 2 Satz 4

Außergewöhnliche Belastungen

Abzugsverbots des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG

Leitsatz

Für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG sind den Aufwand mindernde Versicherungsleistungen ihrerseits nicht um damit in Zusammenhang stehende Rechtsberatungskosten zu kürzen, sodass Rechtsberatungskosten infolge des Abzugsverbots gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG im Ergebnis unberücksichtigt bleiben.

Fundstelle(n):
DStRE 2025 S. 1011 Nr. 16
JAAAJ-75736

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