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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 551/21

Zwischen den Beteiligten steht die Höhe der Beiträge des Klägers zur freiwilligen Krankenversicherung in der Zeit ab 01.03.2019 im Streit.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 44
XAAAJ-75834

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