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BGH Beschluss v. - XIII ZB 52/21

Gesetze: Art 104 Abs 4 GG

Haftanordnungsverfahren: Benachrichtigung eines nicht als Bevollmächtigter bestellten Rechtsanwalts statt der Ehefrau

Leitsatz

Wünscht ein Betroffener, dass von der Haftanordnung eine bestimmte Person seines Vertrauens oder ein bestimmter Angehöriger (hier: seine Ehefrau) benachrichtigt werden soll, erfüllt das Haftgericht seine Pflicht nach Art. 104 Abs. 4 GG nicht, wenn es stattdessen einen Rechtsanwalt benachrichtigt, der sich im Haftanordnungsverfahren nicht als Bevollmächtigter bestellt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:100924BXIIIZB52.21.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-75873

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