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BSG Urteil v. - B 3 KS 1/22 R

Gesetze: § 1 Nr 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG

Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Flamencotanzlehrerin - Lehre von darstellender Kunst an Laien

Leitsatz

Die Lehre von darstellender Kunst an Laien fällt in den Schutzbereich der Künstlersozialversicherung auch dann, wenn sie weder auf eine Professionalisierung zielt noch die Ausübung des Gelernten im professionellen künstlerischen Rahmen erfolgt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:270624UB3KS122R0

Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 475 Nr. 9
DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 28
EAAAJ-75888

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