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EuGH Urteil v. - C-709/22

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 273 und 395 – Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 – Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug – Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen – Mehrwertsteuerkonto eines insolventen Steuerpflichtigen – Überweisung der auf diesem Konto angesammelten Mittel auf Antrag des Insolvenzverwalters

Leitsatz

Art. 273 und 395 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 des Rates vom zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen,
sind dahin auszulegen, dass
sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der der auf einem separaten Mehrwertsteuerkonto eines Lieferers bei einer Bank hinterlegte Mehrwertsteuerbetrag nur für beschränkte Zwecke verwendet werden darf, nämlich insbesondere für die Begleichung der Mehrwertsteuerschuld gegenüber den Steuerbehörden oder die Zahlung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen von Lieferern von Gegenständen oder Erbringern von Dienstleistungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2024:741

Fundstelle(n):
ZAAAJ-76049

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