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BFH Urteil v. - X R 105/92 BStBl 1999 II S. 81

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 10 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 100 Abs. 1BVerfGG § 80 Abs. 2

Nichtabziehbarkeit privat veranlaßter Schuldzinsen ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Der Gesetzgeber ist aufgrund Verfassungsrechts nicht verpflichtet, die Abziehbarkeit privat veranlaßter Schuldzinsen im Rahmen der Einkommensteuer wiedereinzuführen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 81
QAAAA-96673

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