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LSG Chemnitz Urteil v. - L 7 AS 891/20

Gesetze: SGB II § 41a Abs. 5 S. 1; SGB II § 41a Abs. 5 S. 2 Nr. 1; SGB II § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Auch für vor dem beendete Bewilligungszeiträume gelten bei fristgerechter Beantragung einer abschließenden Entscheidung vorläufig bewilligte Leistungen nicht als abschließend festgesetzt (klarstellende Abgrenzung zur Senatsentscheidung v. - L 7 AS 938/21 - juris).

Fundstelle(n):
IAAAJ-76192

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