§ 8 Nr. 7 Satz 2 sowie § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GewStG sind nicht mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 EG-Vertrag vereinbar
Leitsatz
Leitsatz: (von BMF gebildet)
Eine Regelung eines Mitgliedstaats, die wie § 8 Nr. 7 Satz 2 oder § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Gewerbesteuergesetz einen steuerlichen Vorteil für die Mehrzahl der Unternehmen vorsieht, die Wirtschaftsgüter von in diesem Mitgliedstaat ansässigen Vermietern mieten, diesen Vorteil jedoch stets jenen Unternehmen versagen, die Wirtschaftsgüter bei in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Vermietern mieten, bewirkt eine Ungleichbehandlung je nach dem Sitz des Dienstleistenden, die Artikel 59 EG-Vertrag untersagt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 851 TAAAA-96685