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OLG Nürnberg Beschluss v. - 13 U 1171/23

Gesetze: BGB § 488 Abs. 1 S. 2, ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1

Beweislast für die Verzinslichkeit von Darlehen unter nahen Verwandten

Leitsatz

1. Macht der Darlehensgeber Zinsen für ein gewährtes Darlehen geltend, so trägt er die Beweislast dafür, dass das Darlehen als verzinsliches gewährt wurde. An dieser Beweislastverteilung hat sich durch die Neuregelung des Darlehens im Zuge der Schuldrechtsreform nichts geändert.

2. Zumindest bei unter nahen Verwandten gegebenen Darlehen besteht auch kein Anscheinsbeweis dafür, dass das Darlehen verzinslich gegeben wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2024 S. 2828
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2024 S. 2828
ZIP 2024 S. 2270 Nr. 39
AAAAJ-76374

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