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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 578/16

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft kann für den streitigen Zeitraum (Juli 2011 bis September 2012) nur auf die Werte der Wohngeldtabelle mit Sicherheitszuschlag (10%) erfolgen, da kein schlüssiges Konzept des Leistungsträgers iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorlag.

Die Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn es dem Leistungsempfänger aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, in eine andere (kostengünstigere) Wohnung umzuziehen (hier nicht hinreichend nachgewiesen).

Fundstelle(n):
HAAAJ-76405

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