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BSG Urteil v. - B 12 BA 5/23 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 4 Abs 3 S 1 AsylbLG, § 62 AsylVfG 1992, § 36 Abs 4 IfSG, § 170 Abs 2 S 2 SGG

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Arztes für die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE) - ambulante Behandlung von Flüchtlingen - Durchführung von Erstuntersuchungen und Beurteilung von Erstuntersuchungsbefunden - Infektionsschutz - Vereinbarung - Auftragsverhältnis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der beigeladene Arzt während seiner Einsätze für den Kläger bei der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (im Folgenden: Erstaufnahmeeinrichtung) im Zeitraum von Oktober 2015 bis August 2019 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:120624UB12BA523R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-76583

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