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BGH Urteil v. - VIa ZR 287/21

Tatbestand

Die vorsteuerabzugsberechtigte Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Mai 2014 kreditfinanziert einen von der Beklagten hergestellten neuen Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro S-tronic, der mit einem V6-Monoturbo-Dieselmotor (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:021024UVIAZR287.21.0

Fundstelle(n):
JAAAJ-76627

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