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BSG Urteil v. - B 8 SO 18/22 R

Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12 vom , § 42 Nr 4 Halbs 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Unterkunftskosten - gemeinsame Nutzung einer Wohnung durch mehrere Personen - Kopfteilprinzip - Abweichung aufgrund des Angewiesenseins eines Bewohners auf eine barrierefreie Wohnung

Leitsatz

Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip scheidet beim Zusammenleben von Familienmitgliedern mit und ohne Behinderungen aus, soweit die Wohnung in gleicher Weise genutzt wird und sich deshalb behinderungsbedingte Wohnbedarfe den Kosten der Unterkunft nicht zuordnen lassen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:080524UB8SO1822R0

Fundstelle(n):
UAAAJ-76632

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