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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 AS 492/24

Streitig ist die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 01.12.2020 bis 31.08.2021.

Fundstelle(n):
DAAAJ-76989

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