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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 3581/22

Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) schon für einen früheren Zeitraum (nämlich Mai 2020 bis Dezember 2020) als bewilligt worden ist.

Fundstelle(n):
OAAAJ-76994

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