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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 2946/23

Die Klägerin wendet sich gegen eine Honorarkürzung für das Quartal 1/2018 in Höhe von 7.843,09 € wegen einer Verletzung der Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung nach § 95d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

Fundstelle(n):
SAAAJ-76997

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