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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 2229/23

Der Kläger wendet sich gegen die Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) von 80 auf 30 aufgrund eingetretener Heilungsbewährung nach einer Karzinomerkrankung an der rechten Mandel.

Fundstelle(n):
EAAAJ-77002

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