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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 1055/24

Zwischen den Beteiligten ist (noch) die Kostentragung für Reparaturen, Teilenachlieferungen und Wartungen eines Therapierades sowie nunmehr auch die Anschaffung eines neuen Therapiedreirades streitig.

Fundstelle(n):
HAAAJ-77014

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