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OFD Karlsruhe - S 4540 A- St 351

§ 1 ff GEStG Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern

Vorbemerkungen:

  1. Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.

  2. Es wird gebeten, künftige Änderungen der Rechtslage in diesem Merkblatt selbst zu vermerken.

Teil A: Grunderwerbsteuer

1. Maßgebende Vorschriften

Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

§§ 18, 20 und 21 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - vom (BGBl. I S. 1777; BStBl I S. 955) in der ab geltenden Neufassung vom (BGBl. I S. 418; BStBl I S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Steueränderungsgesetzes 2001 - StÄndG 2001 - vom (BGBl. I S. 3794; BStBl 2001 I S. 3), sowie § 102 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO).

2. Anzeigepflichtige Rechtsvorgänge

Die Anzeigepflicht betrifft alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Grundstück (Tz. 2.4) betreffen.

2.1 Der Notar hat dem zuständigen Finanzamt Anzeige über folgende Rechtsvorgänge zu erstatten, die er beurkundet oder über die er eine Urkunde entworfen und darauf eine Unterschrift beglaubigt hat (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrEStG):

2.1.1 Grundstückskaufverträge un...

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