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BSG Urteil v. - B 11 AL 3/23 R

Gesetze: § 36a Abs 1 SGB 1, § 95 SGB 3, § 99 Abs 3 SGB 3, § 323 Abs 1 SGB 3, § 323 Abs 2 SGB 3, § 325 Abs 3 SGB 3, § 27 Abs 1 SGB 10, § 27 Abs 5 SGB 10, § 242 BGB

Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Übermittlung elektronischer Dokumente an das E-Mail-Postfach der Agentur für Arbeit - Zugangsvereitelung - Zugangsfiktion - zweistufiges Verfahren - Leistungsverfahren - Leistungsantrag - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

1. Eröffnet eine Behörde den Weg zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten, kommt bei einem Scheitern der Übermittlung aus Gründen, die in ihrer Sphäre liegen, eine Zugangsfiktion in Betracht.

2. Bei einem Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld ist eine Wiedereinsetzung in die Antragsfrist nicht ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:050624UB11AL323R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-77098

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