Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - XI S 11/24

Gesetze: FGO § 133a Abs. 4 Satz 3

Kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der die Anhörungsrüge verwirft oder zurückweist

Leitsatz

NV: Gegen den die Anhörungsrüge verwerfenden oder zurückweisenden Beschluss kommt nur eine Verfassungsbeschwerde in Betracht; es kann nicht erneut Anhörungsrüge, weitere Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde oder außerordentliche Beschwerde erhoben werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.250924.XIS11.24.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2453 Nr. 43
BFH/NV 2024 S. 1426 Nr. 12
FAAAJ-77191

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank