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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 R 264/22

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Staatlichen Hauptlastverteilung beim Ministerium für Kohle und Energie der DDR handelte es sich weder um einen volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens noch um einen gleichgestellten Betrieb.

Fundstelle(n):
GAAAJ-77464

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