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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 15 U 601/19

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund der bei ihm anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) unter Berücksichtigung eines Stützrententatbestandes aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls vom 06.08.2004.

Fundstelle(n):
XAAAJ-77493

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